Panoramafreiheit: Vorsicht vor Fotos von öffentlichen Plätzen, Gebäuden oder Skulpturen

So könnte demnächst ein Selfie vor dem Deutschen Eck in Koblenz aussehen

Urlaubserinnerungen zum Beispiel Fotos von öffentlichen Plätzen, Gebäuden oder Skulpturen  könnten schon bald der Vergangenheit angehören, zumindest wenn ihr diese in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter und co. oder sonst wo im Internet (gewerblich) der Öffentlichkeit zugänglich machen wollt und nicht den Architekten oder den Inhaber der Urheberrechte der abgelichteten Gebäude kennt bzw. dessen Erlaubnis habt. So sieht es ein neuer Entwurf des Urheberrechts zum Thema Panoramafreiheit durch die EU vor. Anwälte reiben sich schon jetzt die Hände.

So könnte demnächst ein Selfie vor dem Deutschen Eck in Koblenz aussehen
So könnte demnächst ein Selfie vor dem Deutschen Eck in Koblenz aussehen

Ein Selfie – wie ich es hier kürzlich auf einer Motorradtour vor dem Deutschen Eck in Koblenz aufgenommen habe – könnte schon bald zu einer Abmahnung durch einen Anwalt führen, denn der Architekt des Bauwerks (Bruno Schmitz) verstarb bereits 1916 und ein Einholen der Erlaubnis zum Verbreiten des Bildes scheint unmöglich. In wie fern die Urheberrechte noch gültig sind wäre zu klären, denn die Urheberschaft verjährt nach 70 Jahren, ist aber auch bedingt vererbbar. Aber selbst wenn der jeweilige Architekt noch leben sollte und das Urheberrecht noch nicht erloschen ist, scheint die neue Panoramafreiheit ein unlösbarer Konflikt zu sein.

Was ist die Panoramafreiheit?

Die Panoramafreiheit (auch Straßenbildfreiheit) sieht vor, es jeden zu ermöglichen, urheberrechtlich geschützte Werke, beispielsweise Gebäude, Kunst am Bau, Skulturen, etc. die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind und „bleibend“ installiert sind, in Form von Bildern wiederzugeben ohne dass der Urheber des Werkes um Erlaubnis gebeten werden muss. Dies beinhaltet sowohl das bloße Foto aber auch die Verwertung.

Was bedeutet die Änderung der Panoramafreiheit für den einzelnen?

Für Bildjournalisten und Fotografen würde das bedeuten, dass sie sich nicht mehr auf die Freiheit der Straßen berufen können und vermutlich für jedes Bild, dass ein Gebäude o.ä. beinhaltet, ihren Anwalt aufsuchen müssten. Andernfalls drohen Strafen und Abmahnung wegen des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz. Aber auch Privatpersonen sind selbstverständlich betroffen. Bei vielen online Plattformen – wie zum Beispiel Facebook – bestätigt man durch den Upload eines Bildes die Urheberschaft bzw. das Recht am Bild und erlaubt Facebook die gewerbliche Verwendung, selbst wenn ihr es über euren privaten Account postet.

Was haltet ihr von diesem neuen Entwurf über den es gilt am 9. Juli im Plenum des EU-Parlaments abzustimmen? Meine Meinung: Urheberrecht gut und schön. Hat meinen vollsten Respekt. Aber das hier ist ein Entwurf der von Politikern beschlossen wurde die scheinbar fernab jeglicher Realität sind. Ich sehe schon jetzt eine neue Abmahnwelle auf uns zukommen sollte dieser Beschluss nicht verhindert werden. 

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